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   VG Oldenburg, 30.05.2008 - 11 B 1302/08   

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https://dejure.org/2008,27231
VG Oldenburg, 30.05.2008 - 11 B 1302/08 (https://dejure.org/2008,27231)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 30.05.2008 - 11 B 1302/08 (https://dejure.org/2008,27231)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 30. Mai 2008 - 11 B 1302/08 (https://dejure.org/2008,27231)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Aufenthaltsrechtliche Auswirkungen einer erfolgreichen Vaterschaftsanfechtung und eines mehrmonatigen Auslandsaufenthaltes

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zu den aufenthaltsrechtlichen Auswirkungen einer erfolgreichen Vaterschaftsanfechtung und eines mehrmonatigen Auslandsaufenthaltes; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthalterlaubnis aus familiären Gründen; eheliche Lebensgemeinschaft; Vaterschaftsanfechtung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zu den aufenthaltsrechtlichen Auswirkungen einer erfolgreichen Vaterschaftsanfechtung und eines mehrmonatigen Auslandsaufenthaltes; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthalterlaubnis aus familiären Gründen; eheliche Lebensgemeinschaft; Vaterschaftsanfechtung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 31 Abs. 1; AufenthG § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StAG § 4 Abs. 1; BGB § 1599 Abs. 1; GG Art. 16 Abs. 1
    D (A), Ehegattennachzug, eigenständiges Aufenthaltsrecht, Aufenthaltsdauer, Auslandsaufenthalt, eheliche Lebensgemeinschaft, Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft, Unterbrechung, deutsche Kinder, Eltern, Staatsangehörigkeitsrecht, Staatsangehörigkeit, deutsche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 696/04

    Wegfall der deutschen Staatsangehörigkeit bei erfolgreicher

    Auszug aus VG Oldenburg, 30.05.2008 - 11 B 1302/08
    Jedenfalls aus der verfassungsrechtlich maßgeblichen Perspektive handelt es sich daher um einen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, der dem Schutzbereich des Art. 16 Abs. 1 GG unterfällt (BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2006 - 2 BvR 696/04 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2007 - 18 B 690/06

    Voraussetzungen für die Erteilung einer eigenständigen Aufenthaltsgenehmigung im

    Auszug aus VG Oldenburg, 30.05.2008 - 11 B 1302/08
    Danach schließt grds. jede Unterbrechung ohne Rücksicht auf ihre Dauer die Erteilung des Aufenthaltstitels aus (OVG Münster, Beschluss vom 21. Februar 2007 - 18 B 690/06 - mwN, ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2006 - 18 B 1209/06

    Aufenthaltserlaubnis Abschiebungsschutz Haager Minderjährigenschutzabkommen

    Auszug aus VG Oldenburg, 30.05.2008 - 11 B 1302/08
    Soweit der Antragsteller zu 2) aus dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989 (BGBl. 1992 II, S. 122) - UN-Kinderkonvention - einen weitergehenden Schutz vor dem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit herleiten möchte, ist darauf hinzuweisen, dass die UN-Kinderkonvention lediglich zwischenstaatliche Verpflichtungen enthält und sich aus ihr daher keine Individualrechte ableiten lassen (OVG Münster, Beschluss vom 22. August 2006, - 18 B 1209/06 - mwN ).
  • VGH Hessen, 26.02.1997 - 3 TG 577/96

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten - Ehebestandszeit -

    Auszug aus VG Oldenburg, 30.05.2008 - 11 B 1302/08
    Mithin genießt nur derjenige Ausländer, der sich - abgesehen von zeitlich kurz bemessenen und vorübergehenden Auslandsaufenthalten - seit seiner Einreise ununterbrochen im Bundesgebiet aufgehalten hat, einen besonderen Schutz vor den negativen Folgen einer Rückkehr in sein Heimatland (VGH Kassel, Beschluss vom 26. Februar 1997, - 3 TG 577/96 -).
  • VG München, 12.12.2006 - M 12 K 06.3641
    Auszug aus VG Oldenburg, 30.05.2008 - 11 B 1302/08
    Auch der Antragsteller zu 2) besitzt keinen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, insbesondere ergibt sich dieser nicht aus § 38 AufenthG (vgl. VG München, Urteil vom 12. Dezember 2006 - M 12 K 06.3641 und M 12 K 06.3726 - ).
  • OVG Niedersachsen, 12.09.2019 - 8 ME 66/19

    Abschiebungsandrohung; Altersgrenze; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis,

    Die Antragstellerin zu 4. ist keine ehemalige Deutsche, weil ihre deutsche Staatsangehörigkeit mit der rechtskräftigen Feststellung des Nichtbestehens der Vaterschaft rückwirkend entfallen ist und bei der im Rahmen des § 38 Abs. 1 Satz 1 AufenthG maßgeblichen Betrachtung ex post rechtlich nie bestanden hat (vgl. VG München, Urt. v. 12.12.2006 - M 12 K 06.3641, M 12 K 06.3726 -, juris Rn. 40; v. 16.4.2009 - M 10 K 08.5928 -, juris Rn. 31; VG Oldenburg, Beschl. v. 30.5.2008 - 11 B 1302/08 -, juris Rn. 25; Dollinger, in: BeckOK Ausländerrecht, § 38 AufenthG Rn. 4 (Nov.
  • VG München, 16.04.2009 - M 10 K 08.5928

    Verlust der Staatsangehörigkeit durch Anfechtung der Vaterschaft;

    Daher ist auch die Rückwirkung des Entfallens der Vaterschaft nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch auf das Staatsangehörigkeitsrecht zu übertragen (OVG Hamburg, Beschluss v. 10.02.2004, Az.: 3 Bf 238/03, juris-Dok. Rn. 8; vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 31.07.2007, Az.: 18 A 2065/06, juris-Dok. Rn. 8; VG Oldenburg, Beschluss v. 30.05.2008, Az.: 11 B 1302/08, juris-Dok. Rn. 16).
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